§ Elektro-/Elektronikgerätegesetz (ElektroG) . § WEEE / RoHS Richtlinien

Die WEEE-Richtlinie (von engl.: Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch: (Überflüssige) Elektro- und Elektronik-Altgeräte) ist die EG-Richtlinie 2002/96/EG zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten.
Ziel ist das Vermeiden, Verringern sowie umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektronikschrott durch eine erweiterte Herstellerverantwortung.
Die EU-Richtlinie ist im Januar 2003 in Kraft getreten. In Deutschland trat am 16. März 2005 das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, das neben der WEEE auch die EU-Direktive RoHS (Mengenbeschränkung bestimmter Schadstoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) in deutsches Recht umsetzte.
Es besteht eine WEEE-Kennzeichungspflicht für Elektrogeräte durch das WEEE-Symbol (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern plus darunterliegender schwarzer Balken).
Die von Q.Instruments gelieferten Elektrogeräte fallen unter die Kategorie 8 (Medizinprodukte) oder 9 (Überwachungs- und Kontrollinstrumente).
Hier werden sie jeweils der Geräteart 2, Geräte für professionelle Anwender (B2B), zugeordnet.
Die Kategorien 8 und 9 sind von den im ElektroG vorgesehenen Stoffverboten ausgenommen.
Q.Instruments hält trotzdem bei allen Produkten die gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte, soweit technisch möglich, ein.
Für alle nach dem 13.08.2005 gelieferten Geräte bietet Q.Instruments eine Rückgabemöglichkeit entsprechend der gesetzlichen Frist ab dem 23.03.2006 an.
Weitere Informationen hierzu finden Sie zu gegebener Zeit auf unserer Homepage oder können direkt angefordert werden.
Zur Rückgabe Ihrer Geräte an Q.Instruments beachten Sie bitte die Hinweise zur Elektrogeräte-Rücknahme und nehmen vorher mit uns Kontakt auf.
Eine Rückgabe der nach dem 13.08.2005 gelieferten Q.Instruments-Geräte an kommunale Sammelstellen ist nicht mehr statthaft.
Bei Elektro-Geräten, die vor dem 13.08.2005 geliefert wurden, ist der Letztverwender für eine ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu den jeweiligen nationalen Regelungen auch an an Ihren Lieferanten oder die in Ihrem Land zuständige Behörde.





